Ihre Fragen – Unsere Antworten

Wir bemühen uns jedes Angebot und jede Information so detailliert und verständlich wie möglich zu präsentieren. Dennoch können natürlich Fragen offen bleiben. Gerne beantworten wir Ihnen diese persönlich. Kontaktieren Sie uns einfach.

Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Finanzierung

Meine Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte tragen Sie Ihre neue Adresse im beigefügten Formular ein und senden es uns zu.

Änderungsmeldung

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte tragen Sie Ihre neue Bankverbindung im beigefügten Formular ein und senden es uns zu. Beachten Sie bitte, dass Kreditnehmer und Kontoinhaber identisch sein müssen.

Änderungsmeldung

Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns einen Nachweis Ihrer Namensänderung: z.B. eine Kopie Ihres geänderten Personalausweises, Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokuments, aus dem Ihre Namensänderung hervorgeht.

Ich benötige die Zulassungsbescheinigung Teil II, um eine Änderung vorzunehmen. Wie erhalte ich diese?

Gerne senden wir die Zulassungsbescheinigung Teil II an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle oder einen Honda Vertragspartner. Bitte teilen Sie uns telefonisch oder schriftlich mit, welche Änderung vorgenommen werden soll, sowie die Anschrift der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II erheben wir eine Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle.

Änderungsmeldung

Gebührentabelle

Ich benötige einen Kontoauszug. Wie erhalte ich diesen?

Über unsere Homepage unter “Online-Vertragsverwaltung” können Sie diesen ganz einfach anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir für die Anforderung Gebühren gemäß unserer Gebührentabelle erheben.

Gebührentabelle

Ich benötige einen Zins- und Tilgungsplan. Wie erhalte ich diesen?

Über unsere Homepage unter “Online-Vertragsverwaltung'” können Sie diesen ganz einfach anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir für die Anforderung Gebühren gemäß unserer Gebührentabelle erheben.

Gebührentabelle

Warum ist der erste Abbuchungsbetrag höher als im Kreditvertrag vereinbart?

Liegt der von Ihnen gewählte Zahlungstermin mehr als 30 Tage nach dem Zulassungsdatum, berechnen wir für diesen Zeitraum einmalig Vorlaufzinsen. Der Vorlaufzinsbetrag wird separat in Rechnung gestellt und mit der ersten Rate eingezogen. Hier verweisen wir auf unsere Allgemeinen Kreditbedingungen, Ziffer 4. 

Kann ich den Fälligkeitstermin der monatlichen Rate ändern?

Ja. Wir bieten fünf verschiedene Zahlungstermine an, und zwar den 1., 5., 15., 20. und 25. eines Monats. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunschtermin mit und wir senden Ihnen per Post ein Ratenplan-Änderungsangbot zu. Bitte senden Sie den neuen Ratenplan unterschrieben an uns zurück. Ohne Rücksendung des neuen Ratenplans bleibt die ursprünglich gewählte Ratenfälligkeit bestehen. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9030 kontaktieren.

Ich möchte meine monatliche Ratenzahlung erhöhen. Wie geht das?

Bitte teilen Sie uns Ihre gewünschte Ratenhöhe mit. Wir senden Ihnen dann ein Ratenplan-Änderungsangebot zu. Bitte senden Sie den neuen Ratenplan unterschrieben an uns zurück. Ohne Rücksendung des neuen Ratenplans bleibt die ursprüngliche Ratenhöhe bestehen. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Kann ich eine Sonderzahlung leisten?

Ja. Eine Sonderzahlung ist jederzeit kostenlos möglich. Bitte informieren Sie uns zuvor über die gewünschte Verwendung – zum Beispiel die Reduzierung einer Ballonrate oder eine Laufzeitverkürzung – und überweisen den Betrag. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen ein Ratenplan-Änderungsangebot zu.  Bitte senden Sie den neuen Ratenplan unterschrieben an uns zurück. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Mein Kredit hat eine erhöhte Schlussrate. Wird dieser Betrag automatisch von meinem Konto eingezogen?

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir die vereinbarte Schlussrate am Fälligkeitstag von Ihrem uns bekannten Konto einziehen. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Ich habe eine Kreditratenversicherung abgeschlossen. Was muss ich tun, um bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall diese in Anspruch nehmen zu können?

Bei Eintreten eines Versicherungsfalls setzen Sie sich bitte unter der Rufnummer 069-4898-9040 mit uns in Verbindung.

Wird meine Restschuldversicherung bei vorzeitiger Ablösung des Kreditvertrags automatisch gekündigt?

Nein. Sie können uns Ihren Wunsch auf Abmeldung von der Restschuldversicherung in Textform einreichen. Wir melden Sie dann von dem Gruppenversicherungsvertrag ab. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Bedenken Sie bitte: Sofern Sie Ihre Restschuldversicherung nicht kündigen, können Sie bei Eintreten eines Versicherungsfalls weiterhin Ihren bei Vertragsabschluss gewählten Versicherungsschutz bis zum regulären Vertragsende in Anspruch nehmen.

Kann ich meine Kreditratenratenversicherung während der Laufzeit kündigen?

Ja. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an folgende Anschrift: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Wir melden Sie dann von dem Gruppenversicherungsvertrag ab und fordern den Rückkaufswert zu Gunsten Ihres Kreditvertrages an. Bedenken Sie bitte: Aufgrund der Kündigung sind Sie während der Leasingvertragslaufzeit dann nicht mehr gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall versichert.

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen. Was muss ich tun?

Bei Verkauf des Fahrzeugs muss der Kreditvertrag vollständig abgelöst werden. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Ablöseangebot zu. Nach Ablösung des Vertrags erhalten Sie umgehend die Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Fahrzeugen mit einem Hubraum über 125 ccm). Sofern der Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II an eine dritte Person erfolgen soll, benötigen wir hierzu einen schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Auftrag mit Angabe des Namens und der Anschrift des Empfängers. Gerne können Sie uns hierzu auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Ich möchte meinen Kreditvertrag vorzeitig ablösen. Wie erfahre ich den Ablösebetrag?

Über unsere Homepage unter “Online-Vertragsverwaltung” können Sie die Ablösesumme anfordern. Bitte beachten Sie das wir aus Gründen des Datenschutzes weder telefonisch noch per E-Mail vertragsrelevante Daten mitteilen. Gerne senden wir Ihnen postalisch ein unverbindliches Ablöseangebot zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Wann erhalte ich meine Zulassungsbescheinigung Teil II?

Bei einem Ratenkredit senden wir Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Fahrzeugen mit einem Hubraum über 125ccm)  an Ihre uns bekannte Anschrift, sobald wir die letzte Rate erhalten haben. Bei einer Finanzierung mit einer erhöhten Schlussrate senden wir Ihnen 14 Tage nach Zahlung der letzten Rate die Zulassungsbescheinigung Teil II zu.

Wann wird mein Kreditvertrag aus der SCHUFA gelöscht?

Gemäß den SCHUFA-Regularien erfolgt mit dem regulären Vertragsende keine gesonderte Endmeldung an die SCHUFA. Vertragspartner der SCHUFA sind darauf geschult, Informationen, die Sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Anhand der gemeldeten Daten – wie z.B. Laufzeit – erkennen diese in der Regel sofort, dass ein Kredit zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gelöscht werden Kredite taggenau 3 Jahre nach Erledigung. Die Löschung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA. Weitere Informationen rund um die SCHUFA finden Sie unter www.meineschufa.de unter Service - Häufige Fragen

Ich möchte ins Ausland umziehen und mein Fahrzeug dorthin ummelden. Was muss ich tun?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz während der Vertragslaufzeit ins Ausland verlegen, muss der Kreditvertrag vorzeitig abgelöst werden. Eine Fahrzeugzulassung mit ausländischem Kennzeichen ist nicht möglich.

Ich benötige eine Ratenreduzierung oder Ratenstundung. Was muss ich tun?

Bitte kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 069-4898-9030 oder per E-Mail an hbg.vkfteam3@honda-eu.com

Mein Fahrzeug hat einen Unfallschaden bzw. wurde gestohlen. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend, falls das Fahrzeug gestohlen wurde oder Schäden an dem finanzierten Fahrzeug eintreten, die 500 Euro übersteigen. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular “Unfall-Diebstahlmeldung” und senden es uns zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069-4898-9040 kontaktieren.

Formular Unfall-/Diebstahlsmeldung Kredit

Ich habe einen 3-Optionen-Kredit. Was muss ich bei Vertragsende beachten?

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit entscheiden Sie sich für eine der 3 folgenden Optionen.

Kauf: Sie bezahlen die vereinbarte Schlussrate und behalten das Fahrzeug.

Weiterfinanzierung: Sie finanzieren die Schlussrate weiter und behalten das Fahrzeug.

Rückgabe: Sie geben das Fahrzeug auf Basis der Rückkaufvereinbarung zurück ohne weitere Verpflichtungen.

Voraussetzung: Das Fahrzeug befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Zustand und die vereinbarte Laufleistung ist nicht überschritten.

Sie möchten noch mehr darüber wissen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Honda Vertragspartner. 

 

Leasing

Meine Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte tragen Sie Ihre neue Adresse im beigefügten Formular ein und senden es uns zu.

Änderungsmeldung

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte tragen Sie Ihre neue Bankverbindung im beigefügten Formular ein und senden es uns zu. Beachten Sie bitte, dass Leasingnehmer und Kontoinhaber identisch sein müssen.

Änderungsmeldung

Mein Name hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns einen Nachweis Ihrer Namensänderung: z.B. eine Kopie Ihres geänderten Personalausweises, Ihrer Heiratsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokuments, aus dem Ihre Namensänderung hervorgeht.

Ich benötige die Zulassungsbescheinigung Teil II, um eine Änderung vorzunehmen. Wie erhalte ich diese?

Gerne senden wir die Zulassungsbescheinigung Teil II an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle oder einen Honda Vertragspartner. Bitte teilen Sie uns telefonisch oder schriftlich mit, welche Änderung vorgenommen werden soll, sowie die Anschrift der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Bitte beachten Sie, dass wir für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II eine Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle erheben.

Änderungsmeldung

Gebührentabelle

Warum ist der erste Abbuchungsbetrag höher als im Leasingvertrag vereinbart?

Leasingraten sind im Voraus fällig und werden ab der Übernahme des Leasingobjektes fällig. Erfolgt die Nutzungsüberlassung nicht zum ausgewählten Fälligkeitstermin, wird die erste und die letzte Leasingrate anteilig tageweise berechnet. Hier verweisen wir auf unsere Allgemeinen Kreditbedingungen Ziffer 3 Leasing-Zahlungen.

Kann ich den Fälligkeitstermin der monatlichen Rate ändern?

Ja. Bitte setzen Sie sich unter der Rufnummer 069-4898-9030 mit uns in Verbindung. Wir werden dann die weiteren Vertragsmodalitäten mit Ihnen besprechen.

Ich habe eine Leasingratenversicherung abgeschlossen. Was muss ich tun, um bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall diese in Anspruch nehmen zu können?

Bei Eintreten eines Versicherungsfalls setzen Sie sich bitte unter der Rufnummer 069-4898-9040 mit uns in Verbindung.

Kann ich meine Leasingratenversicherung während der Laufzeit kündigen?

Ja. Ihr Kündigungsschreiben senden Sie bitte an folgende Anschrift: Honda Bank GmbH, Hanauer Landstr. 222-226, 60314 Frankfurt am Main. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen ab und der monatliche Beitrag zur Leasingratenversicherung wird nicht mehr zur Zahlung fällig. Bedenken Sie bitte: Aufgrund der Kündigung sind Sie während der Leasingvertragslaufzeit dann nicht mehr gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall versichert.

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen. Was muss ich tun?

Das Fahrzeug ist unser Eigentum und wurde Ihnen für eine vereinbarte Laufzeit zur Nutzung im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen. Da Sie als Leasingnehmer nicht Eigentümer sind, ist ein Verkauf des Fahrzeuges Ihrerseits nicht möglich.

Wann wird mein Leasingvertrag aus der SCHUFA gelöscht?

Gemäß den SCHUFA-Regularien erfolgt mit dem regulären Vertragsende keine gesonderte Endmeldung an die SCHUFA. Vertragspartner der SCHUFA sind darauf geschult, Informationen, die sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Anhand der gemeldeten Daten – wie z.B. Laufzeit – erkennen diese in der Regel sofort, dass ein Leasingvertrag zurückbezahlt wurde. Und das ist grundsätzliche ein positives Merkmal in Ihrem persönlichen Datenbestand. Ein potenzieller Kreditgeber kann erkennen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gelöscht werden Leasingverträge taggenau 3 Jahre nach Erledigung. Die Löschung erfolgt ausschließlich durch die SCHUFA. Weitere Informationen rund um die SCHUFA finden Sie unter www.meineschufa.de unter Service - Häufige Fragen

Ich möchte ins Ausland umziehen und mein Fahrzeug dorthin ummelden. Was muss ich tun?

Bitte setzen Sie sich unter der Rufnummer 069-4898-9030 mit uns in Verbindung. Wir werden dann die weiteren Vertragsmodalitäten mit Ihnen besprechen.

Mein Fahrzeug hat einen Unfallschaden bzw. wurde gestohlen. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend, falls das Fahrzeug gestohlen wurde oder Schäden an dem geleasten Fahrzeug eintreten, die EUR 500,– übersteigen. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular “Unfall-Diebstahlmeldung” und senden es uns zu. Gerne können Sie uns auch unter der Rufnummer 069/48989040 kontaktieren.

Formular Unfall-/Diebstahlsmeldung Leasing

Mein Leasingvertrag endet bald. Was muss ich beachten?

Das Leasingfahrzeug ist bei Leasingende mit allen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen bei unserem Honda Vertragshändler abzugeben. Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Hilfreich ist es auch, wenn Sie eventuelle Schäden am Fahrzeug rechtzeitig bei Ihrem Honda Vertragshändler prüfen und bereits vor der Fahrzeugabgabe beheben lassen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs erstellt der Honda Vertragshändler gemeinsam mit Ihnen ein Rückgabeprotokoll, das zur Abrechnung des Leasingvertrags dient. In dem Rücknahmeprotokoll werden das Rückgabedatum, die gefahrenen Kilometer sowie eventuelle Minderwerte festgehalten. Zusätzlich erhalten Sie von uns 6 Monate und erneut einen Monat vor Vertragsende ein Schreiben, in dem wir auf alle wichtigen Details zu Ihrer Fahrzeugrückgabe hinweisen.

Bewertungskriterien